Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Geltung der Allgemeinen Verkaufsbedingungen
1.
Verträge der Fa. Dekoprojekt Sandro Scheuerer e. K. – im folgenden
Dekoprojekt genannt - werden nur unter den nachstehenden Bedingungen
vereinbart, soweit nicht im Einzelnen schriftlich etwas anderes
vereinbart wird.
2.
Abweichende Vereinbarungen, Abreden und Zusicherungen jeder Art
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Gleiches gilt für den
Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
3.
Allgemeine Einkaufsbedingungen oder sonstige Bedingungen des Kunden
werden nur Vertragsgegenstand, soweit sie vom Verwender schriftlich
anerkannt wurden.
II. Angebote/Bestellung/Widerspruch und Anerkennung der AGB's
1. Angebote
von Dekoprojekt sind freibleibend. Bestellungen und mündliche
Vereinbarungen sind für Dekoprojekt nur verbindlich, soweit Dekoprojekt
sie schriftlich, per Fax oder per elektronisches Bestellsystem dem
Kunden bestätigt oder die Bestellung des Kunden durch Übersendung der
Ware erfüllt.
2.
Ein Widerspruch gegen die Allgemeinen Verkaufsbedingungen des
Verwenders muss unverzüglich, ausdrücklich und schriftlich erfolgen. Die
Übersendung allgemeiner Einkaufsbedingungen oder sonstiger Bedingungen
durch den Kunden, formularmäßige Abwehrklauseln oder das Schweigen des
Kunden auf diese AGB gelten nicht als Widerspruch.
3. a)
Werden allgemeine Einkaufsbedingungen des Kunden ebenfalls
Vertragsgegenstand und widersprechen einzelne Vorschriften den
vorliegenden allgemeinen Verkaufsbedingungen so gelten insoweit die
gesetzlichen Regelungen. Der Vertrag als solcher bleibt hiervon
unberührt.
b) Die Annahme der Ware durch den Kunden gilt als Anerkennung vorliegender allgemeiner Verkaufsbedingungen.
4.
a) Leistungs- und Lieferfristen sind unmittelbar mit der Fa.
Dekoprojekt zu vereinbaren und bedürfen einer schriftlichen Bestätigung
der Fa. Dekoprojekt.
b) Der Leistungs- und Erfüllungsort richtet sich nach § 269 BGB. Die
Gefahr der Lieferung geht mit Absendung der Ware bei der Fa. Dekoprojekt
oder dem jeweiligen Auslieferungslager auf den Kunden über. Dies gilt
auch für Teillieferungen. Die Kosten für Lieferung, Versand und
Verpackung trägt der Kunde.
5.
Soweit zwischen den Parteien eine Leistungsfrist oder ein
Lieferungstermin nicht ausdrücklich als „fix“ oder „abschließend“
vereinbart wird, erfolgen Lieferungen freibleibend. In diesem Fall kann
der Kunde der Fa. Dekoprojekt 1 Woche nach Fristüberschreitung durch
Mahnung in Verzug setzen.
6. a) Die
Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Krieg, Aufruhr,
Arbeitskämpfen, Materialbeschaffungs- und
Energieversorgungsschwierigkeiten, Mangel an Transportmitteln, die nicht
von Dekoprojekt zu vertreten sind, behördlichen Eingreifen, in
sonstigen Fällen höherer Gewalt sowie bei Eintritt unvorhergesehener
Ereignisse, die außerhalb der Willensbildung der Fa. Dekoprojekt liegen,
unabhängig davon, wer sie zu vertreten hat. Die vorgenannten Ereignisse
entbinden auf die Dauer der Behinderung bzw. ihrer Nacharbeitung von
der Lieferpflicht. Der Käufer kann daraus keinen Anspruch auf
Schadensersatz oder Rücktritt vom Vertrag herleiten.
b) Gleiches gilt für den Fall der verzögerten bzw. mangelhaften
Lieferung durch Subunternehmen oder Lieferanten der Fa. Dekoprojekt, die
für die Leistungsfähigkeit der Fa. Dekoprojekt Voraussetzung sind.
7. Nachträgliche Änderungs- und Ergänzungswünsche des Kunden verlängern die Lieferfrist angemessen.
8. Die Ziffer 3 und 4 gelten entsprechend bei Vereinbarungen von Lieferterminen.
III. Verpackung, Versand. Gefahrenübergang, Sicherheit
1.
Die Lieferung und Versendung an den Kunden erfolgt auf Kosten und
Gefahr des Kunden. Die Fa. Dekoprojekt wählt - soweit nichts anderes
vereinbart ist - Verpackungen und Versandart nach ihrem eigenen
Ermessen.
2.
Die Gefahr geht mit dem Bereitstellen der Ware zum Transport an den
Kunden auf den Kunden über. Bei einer vom Kunden zu vertretenden
Verzögerung der Absendung geht die Gefahr ab Mitteilung der
Versandbereitschaft gegenüber dem Kunden auf den Kunden über.
3. Auf schriftliches Verlangen des Kunden wird die Ware auf dessen Kosten gegen Bruch-, Transport- und Feuerschaden versichert.
4.
Der Käufer ist verpflichtet, bei Lagerung und Verarbeitung der Ware von
Dekoprojekt die gesetzlichen Bestimmungen, sowie das jeweilige ihm
bekannte Sicherheitendatenblatt und die spezifischen Hinweise von
Dekoprojekt zu beachten bzw. bei Überlassung der Ware an Dritte
entsprechende Daten und Informationen an den Empfänger der Ware zu
übermitteln.
5.
Für die Berechnung ist das Abgangsgewicht bzw. die Abgangsmenge
maßgebend. Die Preise von Dekoprojekt verstehen sich einschließlich der
Verpackung (ausgenommen leihweise beigestellter Verpackung des Kunden)
und zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Soweit nicht schriftlich
etwas anderes vereinbart ist, gelten die Preise ab Werk (EXW Incoterms).
Es gelten die Incoterms, sowie die einheitlichen Richtlinien und
Gebräuche für Dokumenten-Akkreditive (ERA) in der jeweils gültigen
Fassung.
IV. Gewährleistung und Haftung
1.
a) Sind die durch die Fa. Dekoprojekt gelieferten Waren mit Mängeln
behaftet, so hat der Kunde Anspruch auf kostenlose Nachbesserung oder
Ersatzlieferung nach Wahl der Fa. Dekoprojekt.
b) Für ersetzte Teile gilt III. entsprechend.
2.
Schlägt die Nachbesserung endgültig fehl, ist eine mangelfreie
Ersatzlieferung nicht möglich oder schlägt diese ebenfalls fehl, oder
hat der Kunde der Fa. Dekoprojekt vergeblich eine Nachfrist für eine
Nachbesserung oder Ersatzlieferung von mindestens 3 Wochen gesetzt, so
hat der Kunde Anspruch auf Herabsetzung der Vergütung oder
Rückgängigmachung des Vertrages.
3.
Ein dem Kunden zustehender Anspruch auf Schadensersatz wegen
Nichterfüllung für den Fall des Leistungsverzuges der Fa. Dekoprojekt
oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistung wird
dahingehend begrenzt, dass dem Kunden Schadensersatz wegen
Nichterfüllung oder ein Rücktrittsrecht vom Vertrag nur dann zusteht,
wenn die Fa. Dekoprojekt den Schaden durch Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit verschuldet hat. Wird der Leistungsverzug der Fa.
Dekoprojekt bzw. die von ihm zu vertretende Unmöglichkeit durch leichte
Fahrlässigkeit verursacht, gilt dies nur, soweit die Fa. Dekoprojekt
gegen den eintretenden Schaden durch eine Haftpflichtversicherung
abgesichert ist oder der Schaden durch Verletzung der
Hauptleistungspflicht (Lieferung der Ware) verursacht wurde.
4.
a) Die Fa. Dekoprojekt haftet bei Verschulden durch seinen gesetzlichen
Vertreter, leitenden Angestellten, oder einfache Erfüllungsgehilfen aus
sonstigen Gründen nur wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, sowie
dem Grunde nach bei jeder schuldhaften Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten, für die ein besonderer Vertrauenstatbestand besteht.
Dies ist der Fall, wenn die zu liefernde Ware die vertragswesentliche
Eigenschaft nicht erfüllt.
b) Der Höhe nach haftet die Fa. Dekoprojekt nur für den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden.
c) Die Haftungsbeschränkung gilt für alle vertraglichen und
außervertraglichen Schadensersatzansprüche soweit nicht das
Produkthaftungsgesetz Anwendung findet.
5.
Die Lieferung erfolgt nach Maßgabe der vereinbarten
Standardspezifikation von Dekoprojekt bzw. der mit dem Kunden
vereinbarten Spezifikation. Eigenschaften der Waren, die der Kunde nach
unseren öffentlichen Äußerungen oder denen unsere Mitarbeiter,
insbesondere in der Werbung bei der Kennzeichnung der Waren, oder
aufgrund eines Handelsbrauchs erwarten kann, gehören nur dann zur
vereinbarten Beschaffenheit, wenn sie schriftlich mit dem Kunden
vereinbart sind. In der Überlassung von Mustern liegt keine
Beschaffenheitsvereinbarung, es sei denn, es ist ausdrücklich so mit dem
Käufer schriftlich vereinbart.
6.
Mit einer Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware ist keine
Garantiezusage verbunden. Besondere Garantien übernimmt Dekoprojekt nur
auf der Grundlage einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
Liefertermine sind unverbindlich, soweit Dekoprojekt sie nicht
schriftlich als verbindlich bezeichnet hat. Dekoprojekt ist zu
Teillieferungen berechtigt. Die darüber erteilten Rechnungen sind
unabhängig von der Gesamtlieferung zahlbar.
7.
Die Fa. Dekoprojekt haftet für Mängel nur, soweit diese nicht auf ein
Verhalten des Kunden oder eines Dritten zurückzuführen sind, der nicht
von der Fa. Dekoprojekt beauftragt worden ist. Dies gilt insbesondere
für Fälle der fehlerhaften Behandlung der Ware der Fa. Dekoprojekt,
unsachgemäße Lagerung oder Verwendung der Ware, fehlerhafte Montage oder
Inbetriebnahme, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, Veränderung am
Liefergegenstand, etc. seitens des Kunden oder durch Dritte.
8.
Der Kunde hat die von der Fa. Dekoprojekt gelieferte Ware unverzüglich
nach Ablieferung beim Kunden zu untersuchen. Offensichtliche Mängel und
Mengenabweichungen sind der Fa. Dekoprojekt innerhalb der Frist des §
377 HGB, spätestens innerhalb von drei Werktagen nach Ablieferung
schriftlich und unter Angabe von Art und Umfang des etwaigen Mangels
anzuzeigen. Das gleiche gilt für verdeckte Mängel nach deren Entdeckung.
9.
Die Fa. Dekoprojekt leistet nach eigenem Ermessen für Falschlieferungen
oder fehlerhafte Lieferungen eine Ersatzlieferung oder Nachbesserung.
Sofern die Ersatzlieferung oder Nachbesserung endgültig fehlschlägt,
kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder
Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Die Geltendmachung von
Schadensersatz wird im Falle des Rücktritts des Kunden ausgeschlossen.
10. Eine Versicherung der Ware erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Kunden.
V. Preise
1.
a) Es gelten die in dem Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung der Fa.
Dekoprojekt genannten besonderen Bedingungen. Sind keine besonderen
Regelungen getroffen, so gelten alle Preise freibleibend ab Werk. Die
Rechnungen sind jeweils am 1. Kalendertag des auf die Rechnungsstellung
folgenden Monats rein netto zur Zahlung fällig. Ab diesem Zeitpunkt ist
der Kaufpreis mit 8 Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszinssatz zu
verzinsen.
b) Alle vereinbarten Preise sind Nettopreise und gelten zusätzlich der
gesetzlichen Mehrwertsteuer ohne Skonto, Rabatte, Boni oder sonstigen
Nachlässe. Eventuelle Steuern und Zölle sind gesondert zu vergüten.
2. Werden keine gesonderten Preise vereinbart, so gelten die Preise nach den jeweils gültigen Preislisten der Fa. Dekoprojekt.
3.
a) Stellt sich nach Vertragsschluss heraus, dass die wirtschaftliche
Lage des Kunden so schwierig geworden ist, dass die berechtigte Annahme
besteht, der Kunde werde einen wesentlichen Teil seiner Vertragspflicht
nicht erfüllen können, so kann die Fa. Dekoprojekt die Erfüllung ihrer
Pflichten aufschieben, bis der Kunde seine Leistungsfähigkeit nachweist.
b) Hat die Fa. Dekoprojekt in einem derartigen Fall bereits
Vorleistungen erbracht, so wird sein Zahlungsanspruch unbeschadet
weiterer Rechte fällig. Eine Versicherung der Ware erfolgt nur auf
ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Kunden.
4.
Stellt der Kunde seine Zahlungen ein oder wird das Insolvenzverfahren
über sein Vermögen oder ein gerichtliches oder außergerichtliches
Vergleichsverfahren beantragt, so ist die Fa. Dekoprojekt berechtigt,
für den nicht erfüllten Teil vom Vertrag zurückzutreten.
VI. Eigentumsvorbehalt
1. Sämtliche Lieferungen der Fa. Dekoprojekt erfolgen an den Kunden unter Eigentumsvorbehalt,
2.
a) Die von der Fa. Dekoprojekt gelieferten Waren bleiben bis zur
völligen Bezahlung sämtlicher, auch der künftigen Forderungen der Fa.
Dekoprojekt gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung Eigentum der
Fa. Dekoprojekt.
b) Dies gilt auch bei Bezahlung konkret bezeichneter Einzelrechnungen,
oder wenn einzelne Forderungen des Verwenders in eine laufende Rechnung
aufgenommen wurde und diese anerkannt ist, solange das Konto
einschließlich der laufenden Wechselverpflichtungen nicht ausgeglichen
bzw. nicht den Kontosaldo „0“ aufweist. Als Konto im vorbezeichneten
Sinne ist jede Aufstellung zu verstehen, aus denen sich Forderungen und
Gutschriften des Kunden ergeben, ohne dass diese ein Kontokorrentkonto
i. S. der §§ 355 ff. HGB darstellen müssen.
c) Mit
vollständigem Ausgleich des Kontos und der vollständigen Zahlung
sämtlicher Wechsel, gehen die bisherigen Eigentumsrechte uneingeschränkt
auf den Kunden über.
d) Der
Kunde verwahrt das (Mit-)Eigentum des Verwenders unentgeltlich. § 690
BGB findet keine Anwendung. Der Kunde ist verpflichtet die Verwahrung
wie ein ordentlicher Kaufmann für den Verwender durchzuführen.
3.
a) Der Kunde ist berechtigt im ordentlichen und gewöhnlichen
Geschäftsverkehr die von der Fa. Dekoprojekt gelieferte Ware zu
veräußern.
b) Die Verpfändung oder Sicherungsübereignung der unter
Eigentumsvorbehalt der Fa. Dekoprojekt stehenden Ware ist dem Käufer
untersagt.
c) Der Kunde ist verpflichtet, die von der Fa. Dekoprojekt gelieferte
Ware, unter Eigentumsvorbehalt weiterzuverkaufen, es sei denn der Käufer
des Kunden lehnt den Kauf unter Eigentumsvorbehalt schriftlich ab. In
diesem Fall ist der Kunde nur gegen Barzahlung zum Weiterverkauf
berechtigt.
d) Die Forderung des Kunden aus der Weiterveräußerung der
Vorbehaltsware gegenüber dem Drittkäufer wird bereits jetzt bis zur
Bezahlung aller Forderungen der Fa. Dekoprojekt an die Fa. Dekoprojekt
im Voraus abgetreten. Die Fa. Dekoprojekt nimmt die Abtretung an. Der
Kunde ist auf Widerruf berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung
selbst einzuziehen; Der Kunde darf über solche Forderungen durch
Abtretung an Dritte nicht verfügen. Auf berechtigtes Verlangen und bei
Zahlungsverzug ist der Kunde verpflichtet, dem Verwender den Namen des
Drittkäufers bekanntzugeben.
e) Verschlechtern sich die Vermögensverhältnisse des Kunden oder kommt
dieser mit fälligen Forderungen in Zahlungsverzug, so ist die Fa.
Dekoprojekt berechtigt, die im Voraus abgetretenen Forderungen gegenüber
den Drittkäufern offenzulegen und die Forderungen einzuziehen.
Der
Kunde erklärt bereits jetzt seine Einwilligung, dass die Fa.
Dekoprojekt in diesem Fall berechtigt ist, die unter Eigentumsvorbehalt
gelieferten Waren zum Zweck der Sicherung der Forderung im Haus des
Kunden sicherzustellen und wieder in Besitz zu nehmen. Zu diesem Zweck
gestattet der Kunde bereits jetzt der Fa. Dekoprojekt sein
Betriebsgelände und seine Lagerräumlichkeiten zu betreten,
f) Pfändungen und jede andere Verletzung des Eigentums der Fa.
Dekoprojekt sind der Fa. Dekoprojekt unmittelbar schriftlich
mitzuteilen.
Bei
Nichtzahlung oder Nichteinhaltung der getroffenen Zahlungsvereinbarung
ist die Fa. Dekoprojekt weiterhin berechtigt, die Weiterveräußerung der
unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zu untersagen oder die
Übertragung des unmittelbaren Besitzes an die Fa. Dekoprojekt unter
Kostenbelastung des Kunden zu fordern.
g) Für den Fall der Wiederinbesitznahme der unter Eigentumsvorbehalt
gelieferten Waren erklärt der Kunde bereits jetzt seine Zustimmung zur
Weiterveräußerung dieser Ware und Anrechnung des Verkaufserlöses auf die
Forderung gegen den Kunden.
h) Für den Fall von Beschädigung oder einer sonstigen Beeinträchtigung
der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren tritt der Kunde die ihm
aus einer Haftpflichtversicherung zustehenden Schadensersatzforderungen
gegenüber der Versicherung in Höhe der Beschädigung oder des Ausfalls
der Eigentumsvorbehaltsware bereits jetzt an die Fa. Dekoprojekt ab.
4. Soweit
Ware, die unter Eigentumsvorbehalt der Fa. Dekoprojekt steht,
weiterverarbeitet wird, wird die Be- oder Verarbeitung der
Vorbehaltsware unter Begründung eines Verwahrungsverhältnisses für die
Fa. Dekoprojekt vorgenommen. Nach Verarbeitung, Verbindung und
Vermengung mit anderen nicht der Fa. Dekoprojekt gehörenden Waren durch
den Kunden, steht der Fa. Dekoprojekt der Anteil an der neu entstehenden
Sache im Verhältnis des Wertes der Eigentumsvorbehaltsware zur
neugeschaffenen Ware zu, wobei sich der Wert der Eigentumsvorbehaltsware
nach dem Verkaufspreis der Fa. Dekoprojekt berechnet. Der Kunde
verwahrt das Miteigentum für den Verkäufer. Die Abtretung der Forderung
aus der Weiterveräußerung der neugeschaffenen Ware erfolgt in Höhe des
Rechnungswertes Vorbehaltsware an die Fa. Dekoprojekt. Die Fa.
Dekoprojekt nimmt die Abtretung an.
Übersteigt
der Wert der Fa. Dekoprojekt eingeräumten Gesamtsicherheiten aus der
laufenden Geschäftsverbindung einschließlich der abgetretenen
Forderungen die aktuelle Kontoforderung der Fa. Dekoprojekt um mehr als
20 %, ist die Fa. Dekoprojekt auf Verlangen des Kunden zur Freigabe der
die aktuelle Kontoforderung übersteigenden Sicherheiten verpflichtet.
VII. Zahlungsbedingungen/Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht/Gefahrübergang
1.
Sämtliche Zahlungen sind ausschließlich an die Fa. Dekoprojekt zu
leisten. Soweit zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart ist, ist
jeder Kaufpreis spätestens am ersten Kalendertag des auf die Lieferung
der Fa. Dekoprojekt folgenden Monats zur Zahlung fällig. Ab diesem
Zeitpunkt ist der Kaufpreis mit 8 % über dem Basiszinssatz gem. § 246
BGB zu verzinsen.
2. Wechsel und Schecks werden als Zahlungsmittel von Dekoprojekt nicht akzeptiert.
3.
a) Die Aufrechnung gegen Forderungen der Fa. Dekoprojekt ist nur mit
unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten gerichtlich
entscheidungsreifen Forderungen möglich.
b) Die Geltendmachung des Zurückbehaltungsrechts nach § 273 BGB, das
kaufmännische Zurückbehaltungsrecht nach § 369 HGB, sowie das
Leistungsverweigerungsrecht nach § 320 BGB ist im kaufmännischen Verkehr
für den Kunden ausgeschlossen, soweit es sich nicht um unbestrittene,
rechtskräftig festgestellte gerichtlich entscheidungsreife Forderungen
handelt.
VIII. Gerichtsstand/Anwendbares Recht
1. Gerichtsstand
für alle Streitigkeiten aus dem zugrundeliegenden Vertragsverhältnis,
soweit der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen
Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, ist Weiden i.
d. OPf.. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand
in der Bundesrepublik Deutschland hat.
2. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung der einheitlichen Kaufgesetze ist ausgeschlossen.
IX. Schlussbestimmungen
Sind
oder werden einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen
Verkaufsbedingungen oder der einzelvertraglich vereinbarten
Vertragsbedingungen unwirksam, lückenhaft oder nichtig, so wird dadurch
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und der Vertrag nicht berührt.
In diesem Fall sind die Kunden verpflichtet, mit Dekoprojekt gemeinsam
den Vertrag so zu ergänzen, dass unwirksame, lückenhafte oder nichtige
Bestimmungen einvernehmlich durch eine Klausel ersetzt werden, die durch
die unwirksamen, lückenhaften und nichtigen Bestimmungen wirtschaftlich
angestrebt waren.